Wann ist ein Hindernis auf der Piste ausreichend gesichert?
betrifft Skifahrer, Pistenhalter, Liftbetreiber
Ob der Pistenhalter genug getan hat, richtet sich nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls. Eine für alle Fälle gültige Regel, wann ein Hindernis ganz zu entfernen oder eine bestimmte Absicherung ausreichend ist, lässt sich nicht aufstellen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ob der Pistensicherungspflicht Genüge getan wurde, hängt von den besonderen Umständen jedes einzelnen Falles ab. Eine für alle Eventualitäten gültige Regel, wann ein Hindernis überhaupt vollständig zu entfernen oder eine bestimmte Absicherungsmaßnahme ausreichend ist, lässt sich nicht aufstellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: RodelbahnOGH 4 Ob 25/25t, 22.07.2025
- Hier: Entsprechung der Verkehrssicherungspflicht: Absicherung der Liftstütze durch zwei versetzt angebrachte Aufprallmatten in Anbetracht des Gefälles von bloß 17 º und der zureichenden Pistenbreite jedenfalls ausreichend.OGH 4 Ob 164/22d, 18.10.2022
- Unzureichend gespannter Fangzaun mit verletzungsträchtigem Stahlanker an einem Streckenabschnitt mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Stützen über den Pistenrand hinaus.OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022
- Hier: Außerhalb der präparierten Piste befindlicher Anschlusskasten einer Schneelanze der Beschneiungsanlage.OGH 1 Ob 219/18i, 20.12.2018
- Hier: Quer über die Piste ragende Beschneiungslanze.OGH 4 Ob 138/10p, 15.02.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109002 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 19.
- OGH 4 Ob 25/25t, 22.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 214/23s, 26.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1319a
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Zumutbare Absicherung am Pistenrand
Schadenersatz · Kennzeichnung von Hindernissen auf der Piste
Schadenersatz · Umfang der Pistensicherungspflicht
Schadenersatz · Absicherung von Hindernissen an der Piste
Schadenersatz · Sicherungspflicht auf der Skipiste