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Wann ist ein Hindernis auf der Piste ausreichend gesichert?

betrifft Skifahrer, Pistenhalter, Liftbetreiber
Ob der Pistenhalter genug getan hat, richtet sich nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls. Eine für alle Fälle gültige Regel, wann ein Hindernis ganz zu entfernen oder eine bestimmte Absicherung ausreichend ist, lässt sich nicht aufstellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Ob der Pistensicherungspflicht Genüge getan wurde, hängt von den besonderen Umständen jedes einzelnen Falles ab. Eine für alle Eventualitäten gültige Regel, wann ein Hindernis überhaupt vollständig zu entfernen oder eine bestimmte Absicherungsmaßnahme ausreichend ist, lässt sich nicht aufstellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109002 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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