Wer muss beweisen, dass mein Bruttolohn dem Nettolohn entspricht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: UrhG.OGH 4 Ob 21/15i, 24.03.2015
- Hier: GSpG.OGH 4 Ob 200/14m, 20.01.2015
- Hier: Einwand des Verfalls.OGH 8 ObA 56/11k, 26.07.2012
- Die Beweislast für den rechtsvernichtenden Umstand der Zahlung des ihm zustehenden Lohnes trifft die Beklagte als Arbeitgeber.OGH 9 ObA 248/98f, 25.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 9 ObA 77/23y, 23.11.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird eine Zahlung des Arbeitgebers rückabgewickelt, weil der Grund dafür weggefallen ist, zählt auch die damals einbehaltene und abgeführte Steuer zu Ihrem Vorteil. Der Arbeitgeber kann daher auch diesen Betrag zurückverlangen. Sie können die Rückzahlung in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Das müssen Sie selbst. Dass Ihr Fernbleiben pflichtwidrig war, hat zwar Ihr Arbeitgeber zu beweisen, den Rechtfertigungsgrund dafür aber müssen Sie nachweisen, etwa eine Urlaubsvereinbarung.