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Ist mein vereinbarter Lohn im Zweifel ein Brutto- oder Nettobetrag?

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Im Zweifel gilt der vereinbarte Betrag als abgeleiteter Nettolohn. Maßgeblich für Ihren Entgeltanspruch bleibt dann der Bruttobetrag. Ein echter Nettolohn darf vom Gericht nur angenommen werden, wenn eine der Parteien das auch vorgebracht hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Geht das Gericht ohne Vorbringen der Parteien von einer echten Nettolohnvereinbarung aus, so stößt es gegen den Verhandlungsgrundsatz. Im Zweifel ist nur eine abgeleitete Nettolohnvereinbarung anzunehmen. Bei einer solchen bleibt der Bruttobetrag die maßgebliche Berechnungsgröße für den Entgeltanspruch.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vergleich statt Entgeltansprüchen

Nein, wenn der Vergleich Ihre Entgeltansprüche durch eine ganz andersartige Leistung ersetzt hat. Die frühere Verpflichtung hat damit zu bestehen aufgehört. Auch wenn der Vergleich dann nicht vollständig erfüllt wird, können Sie nicht auf die ursprünglichen Ansprüche zurückgreifen.

günstig für Arbeitgeber Ordnungsgemäße Lohnabrechnung

Ja. Ob der Inhalt der Abrechnung richtig ist, spielt für die Frage, ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, keine Rolle; sie muss nur formell vollständig sein. Auch wenn Grundbezug und vereinbartes Überstundenpauschale nicht getrennt ausgewiesen sind, bleibt die Abrechnung ordnungsgemäß.

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