Wann gilt man rechtlich als in Not?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch zur Ermittlung der Höhe des Unterhalts nach § 68a EheG ist der Ausgleichszulagenrichtsatz heranzuziehen.OGH 4 Ob 109/21i, 22.09.2021
- Hier: Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG.OGH 6 Ob 242/10x, 24.02.2011
- Not im Sinne des Unterhaltsrechts ist dann gegeben, wenn das Existenzminimum im Sinne des Ausgleichszulagenrichtsatzes nicht erreicht wird.OGH 6 Ob 311/05m, 26.01.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 9 ObA 106/22m, 27.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 109/21i, 22.09.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 77/16a, 24.05.2016
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 292 · Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausgleichszulage
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Diese Art von Unterhalt ist eine Ausnahme, die der Gesetzgeber nur für bestimmte Härtefälle geschaffen hat. Ob ein solcher Fall vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei sind alle Gründe abzuwägen, die für und gegen eine Unbilligkeit sprechen; ihr Gewicht entscheidet auch darüber, ob Sie Ihr eigenes Vermögen angreifen müssen.
Eine Ausgleichszahlung, die der Unterhaltspflichtige aus der Aufteilung erhält, wird bei der Unterhaltsberechnung nicht mitgezählt. Solche Zahlungen werden nämlich meist für eine Ersatzwohnung, deren Einrichtung und die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen gebraucht.