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Muss mich der Makler warnen, wenn das Lokal ungeeignet ist?

günstig für Auftraggeber betrifft Makler, Mieter, Unternehmer, Konsumenten
Erkennt der Makler, dass Sie das Objekt für einen bestimmten Betrieb nutzen wollen, muss er Sie darüber aufklären, ob es dafür grundsätzlich geeignet ist. Verletzt er eine Pflicht, die nicht ganz untergeordnet ist, ist seine Provision zu mindern, und zwar auch dann, wenn kein Schaden entstanden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Kann der Immobilienmakler erkennen, daß das Bestandobjekt für bestimmte gewerbliche Zwecke verwendet werden soll, gehört es zu seinem Pflichtenkreis, den Auftraggeber über die grundsätzliche Eignung des Bestandobjektes für den in Aussicht genommenen Betriebszweck zu unterrichten. In der Regel ist von der das Mäßigungsrecht begründenden Wesentlichkeit der Pflichtverletzung dann auszugehen, wenn die verletzte Pflicht nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist. Ähnlich der Vertragsstrafe gemäß § 1336 ABGB ist der Provisionsanspruch des Maklers bei schuldhafter Pflichtverletzung auch dann zu mäßigen, wenn kein Schade eingetreten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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