Darf mich das Casino ohne nachvollziehbaren Grund ausschließen?
günstig für Spieler betrifft Spieler, Konsumenten, Spielbankunternehmer
Nein. Auch wenn das Gesetz einen Ausschluss erlaubt, darf er nicht willkürlich sein. Willkür liegt nicht nur bei verpönten Gründen wie Hautfarbe oder Nationalität vor, sondern schon dann, wenn die angegebenen Gründe nicht nachvollziehbar sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Infolge der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte darf ungeachtet der Vorschrift des § 25 Abs 2 GSpG der Ausschluß eines Spielers nicht willkürlich erfolgen. Willkür liegt nicht nur dann vor, wenn der Ausschluß aus vom Verfassungsgesetzgeber mißbilligten subjektiven Gründen (etwa wegen der Hautfarbe oder der Nationalität) erfolgt, sondern auch dann, wenn die angegebenen Gründe nicht nachvollziehbar sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier hat der Kläger jährlich mehr als 200 mal Casinos der beklagten Partei aufgesucht, was - unabhängig von der Höhe seiner Spieleinsätze sowie seines Spielerfolgs- jedenfalls zu nachhaltigen Kontrollmaßnahmen der beklagten Partei führen hätte müssen.OGH 1 Ob 175/02w, 30.09.2002
- Derjenige, der unmittelbar seine Spieler beobachten kann und daher auch den besten Überblick über sein Spielerpublikum hat, also der Spielbankunternehmer, hat entsprechende Maßnahmen zu setzen, um Spieler, die die negativen Voraussetzungen des §25 Abs 3 GSpG höchstwahrscheinlich erfüllen, nicht mehr - oder nur in beschränktem Umfang- zum Spiel zuzulassen. Diesen gesetzlichen Anforderungen kann er nur dadurch nachkommen, dass er entsprechende Aufzeichnungen führt. Welche dazu erforderlichen Maßnahmen im jeweiligen Einzelfall dem Spielbankunternehmer zuzumuten sind, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile.OGH 1 Ob 175/02w, 30.09.2002
- Sowohl "denkunmögliche" als auch ausschließlich subjektive, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßende Gründe stellen Willkür her (so schon 3 Ob 2440/96m). (Hier: Berufsspieler).OGH 6 Ob 48/01d, 31.01.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 55/18h, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 16
- ABGB § 879
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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