Wer gilt beim Betriebsübergang als Arbeitnehmer?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 15.05.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem Beschäftigerbetrieb nicht ständig überlassene Leiharbeitnehmer werden von der Eintrittsautomatik nicht erfasst, wenn nur der Beschäftigerbetrieb, nicht aber der Überlasserbetrieb übergeht.OGH 9 ObA 19/18m, 21.03.2018
- Der Arbeitnehmerbegriff der dem AVRAG zugrunde liegenden BetriebsübergangsRL 2001/23/EG wird durch das nationale Recht bestimmt.OGH 9 Ob 79/08w, 01.04.2009
- Eine besondere Gefahr, dass durch eine solche Auslegung in einzelnen Mitgliedstaaten schutzwürdige Personengruppen aus den Umsetzungsvorschriften herausfallen, besteht somit jedenfalls im Bereich der §§ 3 bis 6 AVRAG nicht.OGH 8 ObA 68/02m, 17.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 9 ObA 32/19z, 15.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 50/19x, 15.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 19/18m, 21.03.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
AVRAG §1; AVRAG §3 Abs1; EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass der Inhaber wechselt, also jene Person, die für den Betrieb verantwortlich ist und gegenüber den Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten eingeht. Wechseln nur die Gesellschafter der Gesellschaft, die den Betrieb führt, bleibt die Inhaberin dieselbe; das ist auch bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel kein Betriebsübergang. Auf Eigentum oder eine Veräußerung kommt es dabei nicht an.
Nein. Auch wenn die Überlassung eigentlich eine Arbeitsvermittlung war, entsteht dadurch kein Arbeitsverhältnis zu dem Betrieb, in dem Sie eingesetzt sind. Das Gesetz sieht dafür nur eigene Strafen vor, aber kein angenommenes Arbeitsverhältnis.