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Haftet der Wohnungsinhaber für Wasser von seiner Terrasse?

günstig für Geschädigter betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Nachbarn, Geschädigte
Ja. Die Haftung für gefährlich verwahrte Sachen gilt auch für Wasser, etwa wenn ein Abfluss auf einer Terrasse undicht ist und dadurch bei anderen Schaden entsteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.08.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Haftung nach § 1318 ABGB besteht auch für gefährlich "verwahrtes" Wasser zum Beispiel wegen Undichtheit eines Wasserabflusses auf Terrassen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111412 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Eigener Rausch als Mitverschulden

Die Regel über selbstverschuldete Verwirrung gilt nicht nur für den Schädiger. Haben Sie sich selbst in diesen Zustand gebracht und dadurch an Ihrem eigenen Schaden mitgewirkt, wird Ihnen das ebenso als Mitverschulden angerechnet.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

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