Ist eine Garagenausfahrt rechtlich eine Kreuzung?
betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte, Anrainer
Eine Kreuzung liegt vor, wenn zwei Straßen einander kreuzen oder ineinander münden. Auch Feldwege, Fußgängerzonen und Wohnstraßen können das erfüllen. Bei Ausfahrten von Häusern, Grundstücken, Garagen, Parkplätzen und Tankstellen fehlt dagegen meist eine eigene Straße, sodass keine Kreuzung entsteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Voraussetzung für die Annahme einer Kreuzung ist nur, dass zwei Straßen vorliegen, die einander kreuzen oder ineinander münden. Diese Voraussetzungen können auch die selbständigen Verkehrsflächen erfüllen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen und deren Benützer gemäß § 19 Abs 6 StVO gegenüber dem fließenden Verkehr wartepflichtig sind. Das gilt demnach auch für Feldwege, Fußgängerzonen und Wohnstraßen. Bei Ausfahrten von Häusern oder Grundstücken, Garagen, Parkplätzen und Tankstellen hingegen fehlt es regelmäßig am Merkmal einer "anderen" Straße, um mit den Straßen, in die sie einmünden, eine Kreuzung bilden zu können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Es liegt keine Kreuzung vor, weil die Schienen der Straßenbahn und der Fahrstreifen des LKW parallel geführt und daher nur unterschiedliche Fahrstreifen derselben Straße sind.OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024
- Umso weniger kann dies für die Einmündung eines Radwegs gelten, auch wenn bei seinem Verlassen der Gehsteig der querenden Straße zu überfahren ist.OGH 2 Ob 135/11h, 19.01.2012
- Dies bedeutet selbst dort keineswegs, dass solchen Verkehrsflächen generell immer die Qualifikation als Straße abgesprochen werden kann.OGH 2 Ob 135/11h, 19.01.2012
- Entspricht eine Verkehrsfläche ungeachtet ihrer Einordnung unter § 19 Abs 6 StVO nicht dem typischen Erscheinungsbild einer Haus- bzw Grundstückseinfahrt, etwa weil kein abgeschrägter Randstein vorhanden, die Zufahrt unüblich breit, und weil sie zu drei Anwesen führt, auch länger als sonst typische Grundstücks- oder Hausausfahrten ist, dann ist diese Zufahrt als Straße anzusehen, und es liegt eine Kreuzung im Rechtssinn vor.OGH 2 Ob 233/08s, 29.04.2009
- Auch eine Zusammenführung zweier sich allmählich nähernder, ineinander übergehender Straßen mit mehreren Fahrstreifen ist eine Kreuzung.OGH 2 Ob 117/01x, 20.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 2 Ob 73/26p, 28.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 169/16s, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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