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Ist eine Garagenausfahrt rechtlich eine Kreuzung?

betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte, Anrainer
Eine Kreuzung liegt vor, wenn zwei Straßen einander kreuzen oder ineinander münden. Auch Feldwege, Fußgängerzonen und Wohnstraßen können das erfüllen. Bei Ausfahrten von Häusern, Grundstücken, Garagen, Parkplätzen und Tankstellen fehlt dagegen meist eine eigene Straße, sodass keine Kreuzung entsteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Voraussetzung für die Annahme einer Kreuzung ist nur, dass zwei Straßen vorliegen, die einander kreuzen oder ineinander münden. Diese Voraussetzungen können auch die selbständigen Verkehrsflächen erfüllen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen und deren Benützer gemäß § 19 Abs 6 StVO gegenüber dem fließenden Verkehr wartepflichtig sind. Das gilt demnach auch für Feldwege, Fußgängerzonen und Wohnstraßen. Bei Ausfahrten von Häusern oder Grundstücken, Garagen, Parkplätzen und Tankstellen hingegen fehlt es regelmäßig am Merkmal einer "anderen" Straße, um mit den Straßen, in die sie einmünden, eine Kreuzung bilden zu können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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