Kann ich einen vergessenen Einwand später noch nachbringen?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Haben Sie in der Berufung nicht oder nicht ordentlich geltend gemacht, dass das Gericht den Akteninhalt falsch wiedergegeben hat, können Sie das später nicht mehr nachholen. Im Verfahren vor dem Höchstgericht ist dieser Punkt dann verloren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (140 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Der in der Berufung nicht geltend gemachte oder nicht gehörig angeführte oder ausgeführte Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit kann im Revisionsverfahren nicht mehr nachgetragen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 216/17x, 15.12.2017
- Eine in erster Instanz obsiegende Partei kann die im Berufungsverfahren unterbliebene Rüge der Aktenwidrigkeit im Revisionsverfahren nur dann nachholen, wenn sie nicht nach § 468 Abs 2 ZPO bereits im Berufungsverfahren zur Erhebung dieser Rüge gehalten war.OGH 6 Ob 258/08x, 26.03.2009
- Dies gilt auch, wenn der in 1. Instanz Obsiegende die für ihn nachteiligen Feststellungen nicht in der Berufungsbeantwortung bekämpft oder diese - wie hier - überhaupt unterlässt.OGH 2 Ob 286/05f, 29.06.2006
- Es muss von jeder Partei, die schon in erster Instanz verloren hat, verlangt werden, dass sie schon in der Berufung alle ihr unter Umständen nachteiligen Feststellungen - sei es mit der Beweisrüge, sei es als aktenwidrig - bekämpft.OGH 10 ObS 359/98m, 18.02.1999
- Gilt auch im Eheverfahren.OGH 6 Ob 762/81, 14.10.1981
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Es kann auch nicht damit begründet werden, dass ein im vorliegenden Rechtsstreit unbestrittener Sachverhalt nicht mit der Aktenlage eines anderen Verfahrens übereinstimmt.OGH 5 Ob 739/78, 07.11.1978
- Wenn die behauptete Aktenwidrigkeit bereits für das Ersturteil kausal war (Fasching IV 320).OGH 7 Ob 207/73, 12.12.1973
- Das gilt - entgegen Fasching IV 298, 320 - auch dann, wenn die betreffende Feststellung vom Erstrichter nur zu einer hilfsweisen oder alternativen Begründung herangezogen wurde.OGH 5 Ob 277/70, 13.01.1971
- Gegenteilig für das arbeitsgerichtliche Verfahren.OGH 4 Ob 34/66, 07.06.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041773 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 140.
- OGH 1 Ob 20/26m, 10.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 210/23k, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 127/23i, 20.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 89/22m, 24.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 124/22a, 21.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 70/19d, 30.04.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 14/18x, 13.03.2018
Im Gesetz
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