Muss ich zahlen, wenn die Reparatur des Mangels misslingt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.11.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111546 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 149/18x, 26.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 929
- ABGB § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1052
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.
Sie dürfen eine Zahlung nur zurückhalten, wenn die beiden Pflichten aus demselben Geschäft stammen und durch einen gemeinsamen Zweck verbunden sind. Eine Preisminderung wegen mangelhafter Möbel können Sie daher nicht der Rechnung für andere, einwandfrei gelieferte Möbel entgegenhalten. Auch eine laufende Geschäftsbeziehung ändert daran nichts.