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Muss ich zahlen, wenn die Reparatur des Mangels misslingt?

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Nein. Grundsätzlich darf ein Verkäufer in seinen Geschäftsbedingungen ausschließen, dass Sie wegen eines Mangels die Zahlung zurückhalten. Hat er sich aber zur Behebung des Mangels bereit erklärt und scheitert diese Behebung, dann darf er sich auf diesen Ausschluss nicht mehr berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.11.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

An sich ist zwar der Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts bei Sachmängeln nicht sittenwidrig, hat sich aber der Verkäufer zur Mängelbeseitigung bereitgefunden, also den Verbesserungsanspruch des Käufers anerkannt, so ist die Berufung auf den Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts in AGB sittenwidrig, wenn die (versuchte) Mängelbeseitigung misslingt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111546 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Verzicht auf Wandlung bei Mängeln

Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.

günstig für Verkäufer Zahlung zurückhalten bei anderer Lieferung

Sie dürfen eine Zahlung nur zurückhalten, wenn die beiden Pflichten aus demselben Geschäft stammen und durch einen gemeinsamen Zweck verbunden sind. Eine Preisminderung wegen mangelhafter Möbel können Sie daher nicht der Rechnung für andere, einwandfrei gelieferte Möbel entgegenhalten. Auch eine laufende Geschäftsbeziehung ändert daran nichts.

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