Zum Inhalt springen

Darf ein Vertrag jede Haftung für Kartenmissbrauch ausschließen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Karteninhaber, Unternehmer
Nein. Eine Bestimmung, wonach der Vertragspartner für Verlust oder Missbrauch Ihrer Karte überhaupt nicht haftet, ist unwirksam. Bei der ungünstigsten denkbaren Auslegung wäre damit nämlich auch der Missbrauch durch Leute ausgeschlossen, die für das Unternehmen tätig werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Die Klausel "M trägt keine Haftung für Verlust oder Mißbrauch der EC-Karte und ist auch nicht in anderer Weise an dem Vertragsverhältnis zwischen Mitglied und seiner Bank beteiligt" verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG, weil im Sinne kundenfeindlichster Auslegung ein Mißbrauch durch einen Erfüllungsgehilfen des Unternehmers nicht ausgeschlossen werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Haftungsausschluss in Geschäftsbedingungen

Ja, auch in vorformulierten Geschäftsbedingungen darf die Haftung auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Für Schäden an der Person gilt das nicht, ebenso wenig für Beschränkungen, die Sie ohne sachlichen Grund erheblich benachteiligen.

günstig für Unternehmer Vertragsstrafe und Klarheit der Klausel

Nein. Steht in Ihrem Vertrag eine Vertragsstrafe, muss die Klausel nicht erwähnen, dass ein Gericht diese Strafe herabsetzen kann. Die Klausel ist allein deshalb nicht unklar und bleibt wirksam.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Haftungsausschluss in Bankbedingungen
Vertragsrecht · Haftung für missbräuchliche Kreditkartennutzung
Vertragsrecht · Haftungsklausel für den Zahlungscode
Vertragsrecht · Haftung des Bankkunden bis zur Kartensperre
Vertragsrecht · Missbrauch der Bankomatkarte