Kann ich die Beweiswürdigung noch beim Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Prozessparteien, Antragsteller, Antragsgegner
Ob es im konkreten Fall gelungen ist, etwas glaubhaft zu machen, ist eine Frage des Einzelfalls. Eine solche Frage hat keine grundsätzliche Bedeutung und rechtfertigt daher kein Rechtsmittel an das Höchstgericht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ob im Einzelfall die Bescheinigung gelungen ist, stellte keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine konkrete Gefährdung durch die grundsätzliche Möglichkeit des Verkaufs einer durch Vermächtnisklage beanspruchten Liegenschaft.OGH 2 Ob 182/24i, 19.11.2024
- Hier: Anspruchsgefährdung zur Sicherung des Aufteilungsanspruchs gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit b zweiter Fall EO.OGH 1 Ob 86/24i, 25.06.2024
- Hier: Einstweillige Verfügung nach § 381 Z 1 EO – Bescheinigung des Anspruchs verneint.OGH 2 Ob 187/20v, 27.11.2020
- Einstweilige Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO (Sicherungs‑EV) ‑ Anspruchsgefährdung (Deckungsmangel) verneint.OGH 1 Ob 135/19p, 29.08.2019
- Hier: Aufnahme in das Inventar, § 166 Abs 2 AußStrG 2005.OGH 5 Ob 140/10i, 09.02.2011
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Ob der Vater nach den konkreten als bescheinigt anzusehenden Umständen in der Lage ist, den einstweiligen Unterhalt in der beantragten Höhe an seine Kinder zu leisten, stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar.OGH 10 Ob 44/06b, 27.06.2006
- Ob ein konkreter Anspruch im Sicherungsverfahren bescheinigt werden konnte und ob die Gefahr einer endgültigen Vereitelung der Durchsetzung des zu sichernden Anspruchs droht, ist auf der Sachverhaltsgrundlage des jeweiligen Anlassfalls zu beurteilen. Sie verwirklicht daher keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO; Hier: einstweilige Verfügung nach § 381 EO.OGH 6 Ob 103/05y, 19.05.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013475 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 1 Ob 75/26z, 24.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 86/24i, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 119/19x, 24.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382a · Vorläufiger Unterhalt
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 528
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