Wie genau muss meine Haftung in der Bürgschaftsurkunde stehen?
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Auch bei einem Vertrag, der schriftlich sein muss, wird zuerst ermittelt, was die Beteiligten wirklich gewollt haben. Ob dieser Wille auch formgültig erklärt wurde, entscheidet sich danach, ob er in der Urkunde zumindest angedeutet ist. Bei einer Bürgschaft muss in der Urkunde nach objektiven Maßstäben ausreichend angedeutet sein, wie hoch Ihr Haftungsrisiko ist; das gilt auch, wenn behauptet wird, in der Urkunde sei etwas falsch bezeichnet.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 02.02.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Auch bei einem Rechtsgeschäft, das nach dem Gesetz der Schriftform bedarf, ist der Parteiwille mit Hilfe der allgemeinen Auslegungsregeln zu ergründen. Die Andeutungstheorie, deren Reichweite durch den Formzweck begrenzt wird, ist nur zur Lösung der weiteren Frage, ob - und bejahendenfalls inwieweit - der Parteiwille auch formgültig und daher rechtswirksam erklärt wurde, heranzuziehen. In einer § 1346 Abs 2 ABGB unterliegenden Bürgschaftserklärung muss das Ausmaß des Haftungsrisikos in der Urkunde - nach objektiven Kriterien - hinreichend angedeutet sein, um dem Warnzweck der Formvorschrift zu genügen. Das gilt auch für die Frage nach dem Vorliegen einer Falschbezeichnung in der Bürgschaftserklärung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Widmung bei Wohnungseigentumsbegründung.OGH 5 Ob 73/20a, 18.06.2020
- Hier: Vereinbarung über die Aufteilung von Aufwendungen nach § 32 Abs 2 WEG 2002.OGH 5 Ob 11/14z, 13.03.2014
- Diese Grundsätze sind auch auf das Schriftformerfordernis für die einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses im Sinne des §10 Abs7 MSchG zu übertragen. Wurde die Schriftform auch in diesem (eingeschränkten) Sinn nicht eingehalten, kann sich die andere Partei nicht darauf berufen, dass die durch den Formzweck geschützte Person im Einzelfall aus besonderen Gründen des gesetzlich vorgesehenen Schutzes nicht bedurft hätte.OGH 9 ObA 57/04d, 26.05.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 6 Ob 122/21s, 02.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 73/20a, 18.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 158/16w, 23.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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