Bekomme ich meine Kosten für den Antrag beim Höchstgericht?
betrifft Kläger, Antragsteller
In dem Verfahren, in dem der Oberste Gerichtshof ein zuständiges Gericht bestimmt, gibt es keinen Kostenersatz. Die Gegenseite wird dort nämlich gar nicht beteiligt. Diese Kosten zählen aber später zu den Kosten des eigentlichen Prozesses.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Im Ordinationsverfahren findet kein Kostenersatz statt, weil es sich dabei um ein einseitiges Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof handelt, dem der Beklagte nicht beigezogen wird. Die Kosten des Ordinationsverfahrens sind vielmehr als Prozesskosten im Sinn des § 41 ZPO zu behandeln.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 19.
- OGH 2 Nc 18/26h, 20.05.2026
- OGH 2 Nc 10/26g, 26.03.2026
- OGH 3 Nc 21/25f, 16.06.2025
- OGH 3 Nc 23/25z, 16.06.2025
- OGH 3 Nc 12/25g, 12.05.2025
- OGH 6 Nc 3/24d, 11.03.2024
Im Gesetz
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