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Haftet der Halter eines Weges auch bei leichter Nachlässigkeit?

günstig für Geschädigter betrifft Wegehalter, Benützer, Geschädigte
Die Einschränkung, dass ein Wegehalter nur bei Vorsatz oder grober Nachlässigkeit haftet, gilt nur für Pflichten, die er nicht vertraglich übernommen hat. Hat er eine vertragliche Pflicht verletzt, haftet er schon bei leichter Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt bei der Verletzung von Schutzpflichten vor dem Vertragsabschluss.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die Bestimmung des § 1319a ABGB betrifft nur Pflichten, die nicht vertraglich übernommen wurden (JBl 1979, 433). Bei Verletzung vertraglicher Pflichten haftet auch der Halter eines Weges ohne die in dieser Sondervorschrift normierten Beschränkung, wird also schon bei leichter Fahrlässigkeit ersatzpflichtig. Dies gilt auch bei Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023459 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Maßstab der groben Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig handelt nur, wer auffallend und ungewöhnlich sorglos ist, so wie es sonst nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommt. Der Verstoß muss einen Schaden nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich erscheinen lassen und auch persönlich schwer vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Vorhersehbarkeit bei grober Fahrlässigkeit

Ja. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt und der Schaden dabei als wahrscheinlich vorhersehbar war. Fehlt diese Vorhersehbarkeit, bleibt es bei leichter Fahrlässigkeit.

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