Verliere ich den Kündigungsschutz, wenn ich einen Teil dazukaufe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2001)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115345 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 34/16k, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1445
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
- MRG § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer eine bereits vermietete Eigentumswohnung kauft, obwohl er selbst Wohnbedarf hat, trifft damit noch kein Verschulden, das die Kündigung wegen Eigenbedarfs ausschließt. Zum Zeitpunkt der Aufkündigung muss Ihr Eigentum aber bereits im Grundbuch eingetragen sein.
Ja. Wer ein Unternehmen übernimmt, tritt von Gesetzes wegen in den Mietvertrag für die Geschäftsräume ein. Das lässt sich nicht dadurch verhindern, dass der bisherige Mieter sich die Mietrechte vertraglich vorbehält und sie nur zur Nutzung überlässt.