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Kann ich fehlende Beweise noch beim Höchstgericht rügen?

betrifft Angeklagte, Verteidiger, Staatsanwaltschaft
Dass der Sachverhalt im Strafverfahren nicht ausreichend ermittelt wurde, können Sie beim Obersten Gerichtshof nur dann geltend machen, wenn Sie behaupten, an einem entsprechenden Antrag gehindert gewesen zu sein. Wer den Antrag hätte stellen können, kann sich später nicht darauf berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 04.09.2024 (138 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Aus Z 5a können Mängel der Sachverhaltsermittlung nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (so schon 13 Os 99/00 und 13 Os 145/00).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 138.

Im Gesetz

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