OGH 15 Os 57/24g
Worum es ging: Wann entsteht der Schaden bei einem erschwindelten Kredit?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Erschleicht sich jemand einen Kredit, obwohl er weder zahlen kann noch will, entsteht der Schaden des Kreditgebers bereits mit der Auszahlung des Geldes. Ob der Kreditgeber den Kredit später formgerecht fällig stellt, ändert daran nichts.
Enthält ein Verhalten sowohl aktive als auch untätige Anteile, wird vorrangig vom aktiven Tun ausgegangen. Nur wenn es überhaupt kein aktives Verhalten gibt, an das angeknüpft werden kann, kommt es auf eine besondere Pflicht an, den Erfolg abzuwenden.
Wer ein Strafurteil wegen eines Begründungsmangels bekämpft, muss genau angeben, worin dieser Mangel liegt. Die bloße allgemeine Behauptung, das Urteil sei unzureichend begründet, genügt nicht. Der Oberste Gerichtshof kann darauf dann nicht eingehen.
Wer einen Rechtsfehler im Strafurteil geltend macht, muss von jenem Sachverhalt ausgehen, den das Gericht festgestellt hat. Dieser Sachverhalt ist mit dem Gesetz zu vergleichen, und es ist zu zeigen, worin das Gericht bei der Beurteilung geirrt hat. Eigene abweichende Tatsachenbehauptungen helfen nicht.
Entscheidungen über die Abschöpfung der Bereicherung sind zwar mit Berufung anzufechten. Rechtsfragen, die dabei gelöst werden, prüft der Oberste Gerichtshof aber im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde.
Dass der Sachverhalt im Strafverfahren nicht ausreichend ermittelt wurde, können Sie beim Obersten Gerichtshof nur dann geltend machen, wenn Sie behaupten, an einem entsprechenden Antrag gehindert gewesen zu sein. Wer den Antrag hätte stellen können, kann sich später nicht darauf berufen.
Die einzelnen Gründe, aus denen ein Strafurteil bekämpft werden kann, sind ihrem Wesen nach verschieden und müssen getrennt ausgeführt werden. Dabei ist jeweils genau anzugeben, wodurch man sich beschwert erachtet. Ein pauschaler Verweis auf das Vorbringen zu den anderen Gründen genügt nicht.
Wer im Strafverfahren eine bestimmte rechtliche Folge behauptet, muss sie nachvollziehbar aus dem Gesetz ableiten. Eine bloße Behauptung reicht dafür nicht.
Wer einen Begründungsmangel geltend macht, muss die gesamte Begründung des Urteils berücksichtigen. Einzelne Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen genügt nicht.
Konnten die Kreditnehmer schon bei der Aufnahme überhaupt nicht zurückzahlen und wurde die Bank darüber getäuscht, tritt der Schaden bereits mit der Auszahlung jedes Betrags ein. Der Bank steht von Anfang an nur eine wertlose Forderung gegenüber.
Zitierte Paragrafen
StGB Art. 2 StGB § 15 StGB § 20 StPO § 281 StPO § 285d StPO § 285i StPO § 390a
Entscheidungstext
37 Absätze, 6.688 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
04.09.2024
Geschäftszahl
15Os57/24g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 4. September 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel-Kwapinski, Dr. Mann und Dr. Sadoghi und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Riffel in Gegenwart des Schriftführers Mag. Hule in der Strafsache gegen * V* wegen des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch als Schöffengericht vom 31. Jänner 2024, GZ 26 Hv 99/23y-32, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.
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