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Habe ich einen Vertrag mit dem zweiten hinzugezogenen Arzt?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten
Das hängt davon ab, wie er beigezogen wurde. Zieht Ihr behandelnder Arzt mit Ihrem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis einen weiteren Arzt bei, entsteht zwischen diesem und Ihnen ein eigenes Vertragsverhältnis. Beruht die Beiziehung nur auf einer Absprache der Ärzte untereinander, bestehen zwischen Ihnen und dem zweiten Arzt keine Rechtsbeziehungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Zieht der behandelnde Arzt im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis seines Patienten einen weiteren Arzt (Konsiliarius) für die zu stellende Diagnose und/oder die beim Patienten einzuschlagende Therapie hinzu, so kommt zwischen diesem Konsiliarius und dem Patienten ein eigenes Vertragsverhältnis zustande. Bei einem lediglich internen Konsultationsverfahren aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem behandelnden Arzt und dem Konsiliarius entstehen hingegen keine Rechtsbeziehungen zwischen Konsiliarius und Patient. Aus dem Umstand, dass es sich bei dem Konsiliarius um eine Krankenanstalt iSd § 1 KAG handelt, folgt daher noch nicht zwingend, dass ein Vertragsverhältnis zwischen ihr und dem Patienten zustandegekommen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115996 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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