Haftet mein Arzt für den Vertreter in seiner Ordination?
günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Vertretungsärzte
Die Haftung eines niedergelassenen Arztes stützt sich auf den meist stillschweigend geschlossenen Behandlungsvertrag. Abrechnungsfragen mit der Krankenkasse spielen dabei keine Rolle. Wird der abwesende Arzt in seiner Ordination vertreten, haftet er für die Fehler des Vertreters, wenn Sie vor der Behandlung nicht über die Vertretung aufgeklärt wurden und deshalb annehmen mussten, im Verantwortungsbereich des Ordinationsinhabers behandelt zu werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Die vertragliche Haftung eines niedergelassenen Arztes gegenüber einem Patienten für Behandlungs- und/oder Diagnosefehler knüpft an den zumeist konkludent abgeschlossenen Behandlungsvertrag an. Die berufsrechtlichen Vorschriften über die persönliche, selbständige und eigenverantwortliche Berufsausübung durch einen Arzt lassen die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen über das Stellvertretungsrecht und die Gehilfenhaftung unberührt. Auch die zwischen Sozialversicherungsträger, niedergelassenem Vertragsarzt und von diesem beauftragten Vertreter vereinbarten Abrechnungsmodalitäten für die vertretungsweise ärztliche Behandlung von Kassenpatienten sind für die aufgrund von Behandlungsverträgen zu lösenden Haftungsfragen im Allgemeinen nicht von Belang. Ein abwesender Kassenvertragsarzt haftet für ein Fehlverhalten des in seinem Auftrag in seiner Ordination tätigen Vertreters als Erfüllungsgehilfen, sofern ein die Ordination aufsuchender Patient vor der Behandlung über einen Vertretungsfall aufgrund eines mit dem Vertreter abzuschließenden Behandlungsvertrags nicht aufgeklärt wird und deshalb nach seinem Erkenntnishorizont den Eindruck gewinnen muss, vom (tatsächlich abwesenden) Ordinationsinhaber oder zumindest innerhalb seines zivilrechtlichen Verantwortungsbereichs behandelt zu werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ärztlicher Behandlungsvertrag (Covid-Schutzimpfung).OGH 4 Ob 40/24x, 19.03.2024
- Hier: Zur Frage der Haftung einer Krankenkasse für ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters eines Fahrtendienstes.OGH 6 Ob 223/17p, 21.12.2017
- Erfüllungsgehilfeneigenschaft eines Ordinationsvertreters einer Zahnärztin.OGH 10 Ob 119/07h, 10.03.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123061 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 4 Ob 40/24x, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 223/17p, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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