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Was gilt, wenn die Waren gleich und die Zeichen ähnlich sind?

betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Eine geringe Ähnlichkeit der Waren oder Leistungen kann durch eine größere Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt. Sind die Waren gleich oder sehr ähnlich, müssen die Zeichen daher einen deutlich größeren Abstand halten, damit keine Verwechslungsgefahr besteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Ein geringer Grad der Gleichartigkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt. Folge dieser Wechselwirkung ist es, dass bei Warenidentität einschließlich hochgradiger Warenähnlichkeit ein wesentlich deutlicherer Abstand der Zeichen selbst erforderlich ist, um Verwechslungsgefahr auszuschließen, als bei einem größeren Warenabstand.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 18.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1 Z2

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