Kann der Grundeigentümer mein genau vereinbartes Wegerecht später einschränken?
günstig für Wegberechtigter betrifft Wegberechtigte, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja, aber nur ausnahmsweise. Ist der Umfang des Rechts genau vereinbart, darf es nur eingeschränkt werden, wenn sich die Umstände nachträglich wesentlich geändert haben und die Interessen des belasteten Eigentümers klar überwiegen. Eine Schrankenanlage etwa musste der Fahrberechtigte nicht hinnehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Auch gemessene Servituten können eingeschränkt werden, wobei allerdings, in Anbetracht des durch die Vereinbarung klar manifestierten Parteiwillens, die Einschränkung nur bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Umstände und klar überwiegender Interessenlage auf Seiten des Verpflichteten zulässig ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier. Die Errichtung einer Schrankenanlage muss der Fahrberechtigte nicht hinnehmen.OGH 1 Ob 150/14m, 18.09.2014
- Diese von den Kriterien der Interessenabwägung getragene Beurteilung ist stets von den Umständen des konkreten Einzelfalls in Verbindung mit der ebenfalls singulären Situierung des betroffenen Dienstbarkeitsrecht in der Natur abhängig.OGH 1 Ob 215/10i, 25.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 8 Ob 92/25z, 21.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 86/24d, 27.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 196/22t, 31.01.2023
Im Gesetz
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