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Darf der Eigentümer mein Wegerecht einschränken?

günstig für Berechtigter betrifft Wegberechtigte, Grundeigentümer, Wohnungsberechtigte
Nur so weit, als die Ausübung dadurch nicht ernstlich erschwert oder gefährdet wird. Kleinere Einschränkungen müssen Sie hinnehmen. Eigenmächtige Maßnahmen, die Ihnen die Nutzung wirklich erschweren, etwa eine Schrankenanlage oder eine versperrte Kette, müssen Sie dagegen nicht auf sich nehmen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Aus § 484 ABGB folgt, dass sich der Dienstbarkeitsberechtigte jene Einschränkungen des Belasteten gefallen lassen muss, welche die Ausübung der Dienstbarkeit nicht ernstlich erschweren oder gefährden. Eigenmächtige Maßnahmen, die die Ausübung der Dienstbarkeit ernstlich erschweren, muss aber der Berechtigte nicht auf sich nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 44.

Im Gesetz

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