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Kann ich bekämpfen, welche von mehreren Begehungsarten angenommen wurde?

betrifft Angeklagte, Verteidiger, Beschuldigte
Nein. Nennt ein Straftatbestand mehrere gleichwertige Begehungsformen, kann die Annahme der einen statt der anderen mit diesem Rechtsmittelgrund nicht bekämpft werden. Am Schuldspruch würde sich dadurch nichts ändern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 18.11.2021 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Bei einem alternativen Mischdelikt kann die rechtliche Annahme einer von mehreren als verwirklicht angesehenen Alternativen aus § 281 Abs 1 Z 10 StPO nicht angefochten werden (hier: § 129 Z 1 StGB durch Einsteigen und Einbrechen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 20 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 46.

Im Gesetz

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