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Ist ein solches Geschäft mit der eigenen Firma ungültig?

günstig für Gläubiger betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Gläubiger, Unternehmer
Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, dass verbotene Geschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ungültig sind. Aus dem Zweck des Verbots wird aber abgeleitet, dass solche Geschäfte nichtig sind. Sie entfalten also keine Wirkung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Weder § 82 GmbHG noch § 52 AktG setzen fest, dass verbotswidrige Geschäfte nichtig sind. Aus dem Zweck des Verbotes wird aber in beiden Fällen die Nichtigkeit verbotswidriger Geschäfte nach § 879 Abs 1 ABGB abgeleitet. Auch Geschäfte, die gegen § 57 dAktG verstoßen, werden als nichtig erachtet. Die zu § 30 dGmbHG vertretene Ansicht, das verbotswidrige Geschäft sei nicht nichtig, sondern der einem verbotswidrigen Geschäft zugrunde liegende Gesellschafterbeschluss sei nur unvollziehbar, hängt damit zusammen, dass § 30 dGmbHG das Gesellschaftsvermögen nur in Höhe des Stammkapitals schützt. (Mit ausführlicher Literaturdarstellung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105535 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Ausschluss von Einwendungen beim Wechsel

Nein, nicht durch Vereinbarung. Verabreden Gläubiger und Schuldner, dass Sie im Wechselverfahren keine Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Geschäft erheben dürfen, ist diese Abrede nichtig. Abstrakte Verpflichtungen ohne Bezug zum Grundgeschäft sind unzulässig.

günstig für Schuldner Wirksamkeit der Forderungsabtretung

Die Übertragung einer Forderung ist nur wirksam, wenn ihr ein gültiges Grundgeschäft zugrunde liegt. Ist die Übertragung unwirksam, ist die klagende Seite nicht Ihr Gläubiger. Diesen Einwand können Sie als Schuldner erheben.

Verwandte Fragen

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