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Was gehört zu den allgemeinen Teilen des Hauses?

betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Allgemeiner Teil des Hauses ist alles, was nicht nur einer einzelnen oder einer begrenzten Zahl von Wohnungen dient. Dazu zählen etwa Trennwände und Decken zwischen den Objekten, Steigleitungen und Abwasserstränge. Eine Außenwand bleibt auch dann allgemeiner Teil, wenn daran ein von Ihnen gemieteter Hof anschließt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Alles, was nicht funktional nur einem einzigen oder einer begrenzten Zahl von Mietgegenständen zugeordnet ist, ist allgemeiner Teil des Hauses ist. So werden mehrfunktionale Einrichtungen wie Trennwände oder Decken zwischen Mietgegenständen, Steigleitungen oder Abwasserstränge zu allgemeinen Teilen des Hauses gezählt. Funktional bleibt eine Außenwand allgemeiner Teil des Hauses, selbst wenn sich daran ein vom Mieter gemieteter Hof anschließt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117707 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 11.

Im Gesetz

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