Kann ich das Verschulden an der Scheidung noch bekämpfen?
betrifft Ehegatten
Welche Verfehlungen einem Ehepartner anzulasten sind und wen das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe trifft, hängt vom einzelnen Fall ab. Der Oberste Gerichtshof greift nur ein, wenn die Beurteilung völlig verfehlt ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (66 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen und welchen das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, ist eine Frage des konkreten Einzelfalles, die - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - nicht als erheblich iSd § 502 Abs 1 ZPO zu beurteilen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Im konkreten Fall war das Abwarten des Ergebnisses eines Strafverfahrens gegen den Beklagten aufgrund seines unabhängig davon festgestellten Eheverhaltens für die Verschuldensfrage nicht erforderlich.OGH 3 Ob 144/23g, 06.09.2023
- Dies gilt auch für die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft nach §§ 15 ff EPG.OGH 6 Ob 212/21a, 22.12.2021
- Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen, wann die unheilbare Zerrüttung der Ehe eintrat und welchen Teil das überwiegende Verschulden trifft, sind regelmäßig irrevisible Fragen des Einzelfalls.OGH 1 Ob 103/20h, 24.06.2020
- Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen, wann die unheilbare Zerrüttung der Ehe eintrat und welchen Teil das überwiegende Verschulden trifft, sind irreversible Fragen des Einzelfalls.OGH 8 Ob 115/13i, 29.11.2013
- Ob ein bestimmtes Verhalten eines Ehepartners eine Eheverfehlung darstellt, ist eine typische Frage des konkreten Einzelfalls, die gewöhnlich keine Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO aufwirft.OGH 6 Ob 7/09m, 19.02.2009
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Beurteilung der Frage, ob ein Ehepartner dem anderen die angelasteten Eheverfehlungen verziehen hat (§ 56 EheG), ist immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig.OGH 3 Ob 238/06f, 29.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 66.
- OGH 7 Ob 44/26k, 15.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 26/26h, 25.03.2026
- OGH 5 Ob 119/25y, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 173/25g, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 156/25z, 28.10.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 103/25w, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 89/25g, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 49/25a, 25.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 51/24x, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 229/23x, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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