Was darf man von einem Geschäftsführer verlangen?
günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer
Welche Sorgfalt ein Geschäftsführer schuldet, richtet sich nach den Fähigkeiten und Kenntnissen, die man in der jeweiligen Branche und bei der Größe des Unternehmens üblicherweise erwarten kann. Diese Anforderungen dürfen nicht überspannt werden. Hier ging es um die Pflicht, einen selbst kassierten Geldbetrag sicher zu verwahren.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 16.12.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Der Sorgfaltsmaßstab für den Geschäftsführer ist den Fähigkeiten und Kenntnissen, die von einem Geschäftsführer in dem betreffenden Geschäftszweig und nach der Größe des Unternehmens üblicherweise erwartet werden können, zu entnehmen; er darf nicht überspannt werden. Hier: Verwahrungspflicht eines Geschäftsführers hinsichtlich eines von ihm kassierten Geldbetrages.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob der Geschäftsführer einer GmbH diese Sorgfaltspflichten eingehalten hat, kann immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 6 Ob 58/25k, 24.02.2026
- Geschäftsführer schulden nicht einen bestimmten Erfolg, sondern ein branchen- größen- und situationsadäquates Bemühen.OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021
- Es liegt in der Verantwortung eines jeden sorgfältigen organschaftlichen Vertreters einer Gesellschaft, nach der Veräußerung wesentlicher Vermögensbestandteile der Gesellschaft nur so weit Veräußerungserlöse als Gewinn zu verteilen, als dadurch die Befriedigung der Gläubigeransprüche nicht vereitelt wird.OGH 6 Ob 198/15h, 30.08.2016
- Unter der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns sind die Sorgfalt, die Fähigkeiten und die Kenntnisse, die von einem Geschäftsführer in dem betreffenden Geschäftszweig und nach der Größe des Unternehmens üblicherweise erwartet werden können zu verstehen. Die Geschäftsführer schulden eine branchen-, größen- und situationsadäquate Bemühung, wobei sich die Situationsadäquanz des Verhaltens bei Transaktionen (auch) nach dem Transaktionswert zu richten hat: Bei größeren Umstrukturierungen sind gerade bei nicht einschlägig ausgebildeten Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern wohl regelmäßig spezialisierte Berater beizuziehen, um eine (auch) gesetzeskonforme Abwicklung zu gewährleisten.OGH 6 Ob 198/15h, 30.08.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 9 ObA 88/24t, 16.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 136/19v, 26.08.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §25 Abs1
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern und Vorständen
Gesellschaftsrecht · Sorgfaltspflichten des GmbH-Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Beweislast des Geschäftsführers