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Muss ich die Provision zahlen, wenn ich nicht abschließe?

betrifft Konsument, Makler, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Ob ein wichtiger Grund vorlag, das Geschäft nicht auszuführen, und ob dabei gegen Treu und Glauben verstoßen wurde, lässt sich nur für den Einzelfall beantworten. Deshalb liegt darin keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung, die der Oberste Gerichtshof klären müsste.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Frage, ob ein wichtiger und nicht vom Auftraggeber zu vertretender Grund dafür vorlag, das Rechtsgeschäft nicht auszuführen, beziehungsweise ob er gegen Treu und Glauben verstieß, kann nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden, sodass keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118180 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 17.

Im Gesetz

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