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Was bringt die Eintragung unserer Benützungsvereinbarung im Grundbuch?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Käufer, Erben
Die Eintragung schafft kein neues Recht, sie hält nur fest, was vereinbart ist. Ihre Bedeutung liegt darin, dass auch neu hinzukommende Miteigentümer an die Vereinbarung gebunden sind. Wer einen Anteil erbt oder sonst als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt, ist auch ohne Eintragung gebunden, wenn die Vereinbarung das nicht von vornherein ausschloss.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2003)

Die Ersichtlichmachung einer schriftlichen Benützungsvereinbarung im Grundbuch wirkt nur deklarativ.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118532 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 9.

Im Gesetz

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