Reicht es, wenn das Urteil nur den Gesetzestext wiederholt?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Verteidiger, Staatsanwaltschaft
Ein Urteil muss das tatsächliche Geschehen festhalten. Werden bloß die Worte des Gesetzes wiederholt, ohne einen Bezug zum wirklichen Sachverhalt herzustellen, fehlen in Wahrheit die Feststellungen. Das ist ein Rechtsfehler.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 15.05.2024 (95 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Stellt sich heraus, dass in Wahrheit keinerlei Sachverhaltsbezug hergestellt, die verba legalia mithin zirkulär verwendet und recht besehen gar keine Feststellungen getroffen wurden, so liegt ein Rechtsmangel infolge fehlender Feststellungen vor.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Feststellung der zeitlichen Komponente der Gewerbsmäßigkeit allein durch die Verwendung der verba legalia „über längere Zeit hindurch“.OGH 15 Os 2/23t, 08.03.2023
- Ein Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Begehung (§ 70 StGB; hier nach § 130 StGB) bedarf Feststellungen hinsichtlich der zeitlichen Komponente der Absicht der Angeklagten, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, sowie hinsichtlich der Höhe des inkriminierten Einkommens.OGH 14 Os 37/20b, 30.04.2020
- Hier: § 22a Abs 4 Z 2 ADBG 2007.OGH 15 Os 105/14a, 01.10.2014
- Hier: Zwar hat das Erstgericht das Wissen des Beschwerdeführers, seine Befugnis missbraucht zu haben - im Wesentlichen unter Verwendung der verba legalia - festgestellt, jedoch lässt sich diese Urteilspassage mit den übrigen Entscheidungsgründen nicht in Einklang bringe.OGH 17 Os 12/13p, 30.09.2013
- Hier: Die mit Hilfe der verba legalia getroffenen Feststellungen zur Gewerbsmäßigkeit weisen keinen im Sinn der Rechtsprechung ausreichenden Sachverhaltsbezug hinsichtlich der Länge des Zeitraums, für den der Beschwerdeführer beabsichtigte, sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch die wiederkehrende Begehung von Einbruchsdiebstählen zu verschaffen, auf.OGH 14 Os 9/13z, 05.03.2013
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 302 Abs 1 StGB; Setzte der Angeklagte die inkriminierten Handlungen durchwegs vor Beginn (also außerhalb) eines Verwaltungsstrafverfahrens, bleibt die Konstatierung sein Vorsatz habe sich darauf bezogen sowohl das Opfer als auch den Staat in deren Recht auf Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens durch eine nicht befangene Person zu schädigen, ohne Sachverhaltsbezug.OGH 17 Os 22/12g, 25.02.2013
- Hier: § 302 Abs 1 StGB; War der Vorsatz der Angeklagten bloß auf Gewinnung allgemein zugänglicher Daten gerichtet (also solcher hinsichtlich derer das ZMR ein öffentliches Register ist), bleibt die Urteilsannahme, sie habe mit dem Vorsatz gehandelt, das Opfer in dessen Recht auf Datenschutz zu schädigen ohne Sachverhaltsbezug.OGH 17 Os 20/12p, 10.12.2012
- Hier: Keine Feststellungen zur zeitlichen Komponente der Intention des Angeklagten, sich durch wiederkehrende Delinquenz eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.OGH 13 Os 102/12t, 22.11.2012
- Hier: Kein ausreichender Sachverhaltsbezug.OGH 15 Os 54/09v, 03.06.2009
- Hier: Von Amts wegen aufzugreifender Rechtsfehler aufgrund fehlenden Sachverhaltsbezugs hinsichtlich des Qualifikationsausspruchs der Gewerbsmäßigkeit bejaht.OGH 11 Os 62/08i, 16.09.2008
- Hier: Ausreichender Sachverhaltsbezug.OGH 14 Os 174/07f, 15.04.2008
- Der ausdrückliche Verweis auf den Urteilsspruch macht die darin enthaltenen, zur Subsumtion zureichenden Daten zum Bestandteil der Entscheidungsgründe.OGH 12 Os 137/07z, 13.03.2008
- Die als unzureichend gerügte Verwendung der verba legalia begründet nur im Fall eines Fehlens des Sachverhaltsbezugs einen Rechtsfehler mangels Feststellungen.OGH 14 Os 127/07v, 15.01.2008
- Die Feststellung der subjektiven Tatseite durch Verwendung der verba legalia beeinträchtigt deren Wirksamkeit dann nicht, wenn ein Sachverhaltsbezug hergestellt wird.OGH 11 Os 118/07y, 20.11.2007
- Die Wiedergabe der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale mit ihrem Wortlaut reicht dann als Sachverhaltsgrundlage aus, wenn der erforderliche Tatsachenbezug gegeben ist.OGH 11 Os 139/05h, 31.01.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119090 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 95.
- OGH 15 Os 156/23i, 15.05.2024
- OGH 11 Os 56/22b, 15.11.2022
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Strafurteil
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Rechtsmittel
Strafrecht · Inhalt der Rechtsrüge
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Berufungsverfahren
Strafrecht · Fehlende Begründung im Strafurteil