Haftet der Geschäftsinhaber, wenn ich im Laden stürze?
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Wer ein Geschäft betreibt, muss gegenüber Personen, die das Geschäft in Kaufabsicht betreten, für die Sicherheit der Räume sorgen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis. Deshalb haftet der Geschäftsinhaber für das Fehlverhalten seiner Leute wie für eigenes.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
1. Den Inhaber eines Geschäfts trifft gegenüber einer Person die das Geschäft in Kaufabsicht betritt, die vertragliche Pflicht, für die Sicherheit des Geschäftslokals zu sorgen.
2. Für die Verletzung dieser Schutzpflicht hat der Geschäftsinhaber nach Vertragsgrundsätzen einzustehen; er haftet demnach für das Fehlverhalten eines Gehilfen nach § 1313a, nicht bloß nach § 1315 ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sturz auf vereister Stelle vor einer Autowaschbox.OGH 1 Ob 143/16k, 30.08.2016
- Sturz aufgrund einer Lacke im Supermarkt.OGH 10 Ob 53/15i, 22.10.2015
- Hier: Sturz eines Kunden bei Glatteis auf Tankstelle – Prozess gegen jene Firma, die im Auftrag des Tankstellenpächters den Winterdienst übernahm.OGH 7 Ob 67/14z, 21.05.2014
- Hier: Haftung eines Gastwirts.OGH 7 Ob 242/13h, 26.02.2014
- Hier: Stehtisch in Bäckerei.OGH 7 Ob 151/12z, 26.09.2012
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Seilrutsche auf einer Autobahnraststation.OGH 1 Ob 62/11s, 28.04.2011
- Die im öffentlichen Recht begründete Verkehrssicherungspflicht ist einer (vor-)vertraglichen gleichzuhalten.OGH 1 Ob 55/09h, 31.03.2009
- Es besteht eine im öffentlichen Recht begründete Sonderbeziehung eines verkehrssicherungspflichtigen Rechtsträgers zu einem Geschädigten, der ein öffentliches Gebäude betritt, um eine dort untergebrachte, im hoheitlichen Bereich agierende Dienststelle in Anspruch zu nehmen.OGH 1 Ob 55/09h, 31.03.2009
- Verpflichtung einer Bank, bei Barauszahlung höherer Beträge an Kunden Gefahrenquellen auszuschalten.OGH 3 Ob 252/07s, 19.12.2007
- Daraus kann allerdings nicht abgeleitet, werden, dass die „Kaufabsicht" unabdingbare Grundvoraussetzung für das Entstehen vorvertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten sein soll.OGH 1 Ob 112/05k, 24.06.2005
- Eine Bank ist grundsätzlich verpflichtet, die diskrete Auszahlung hoher Geldbeträge zu ermöglichen; der Vorwurf fehlender Sichtschutzeinrichtungen kann nur nach einer entsprechenden Güterabwägung näher geprüft werden.OGH 6 Ob 77/05z, 23.06.2005
- Hier: Besucher einer Stiftsanlage; Durch das Lösen einer Karte für die Stiftbesichtigung entstand im konkreten Fall ein Vertragsverhältnis zwischen den Streitteilen, dessen vertragliche Nebenpflicht für die beklagte Partei darin bestand, die ihrer Verfügung unterliegenden Anlagen, die sie der Klägerin zum Zweck der Stiftsbesichtigung zur Benützung überließ, in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu erhalten.OGH 6 Ob 253/99w, 21.10.1999
- Streupflicht im Bereich einer Tankstelle.OGH 5 Ob 634/88, 29.11.1988
- Hier: Werksgelände eines Sägewerkes.OGH 8 Ob 572/88, 24.11.1988
- Bei der versuchten Anbahnung des Abschlusses eines Versicherungsvertrages tritt der Versicherungsagent gegenüber dem in Aussicht genommenen Versicherungsnehmer als Erfüllungsgehilfe des Versicherers auf.OGH 7 Ob 23/84, 10.05.1984
- Demgemäß hat auch ein Tankstelleninhaber dafür zu sorgen, dass die Sicherheit im Bereich der für die Kunden zur Verfügung stehenden Tanksäulen gewährleistet ist.OGH 8 Ob 225/82, 02.12.1982
- Im Zusammenhang mit der Haftung eines Gastwirtes wegen Verletzung der Streupflicht.OGH 3 Ob 666/78, 12.09.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 33.
- OGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 221/18w, 27.06.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 13/19v, 28.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 58/18x, 27.02.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 89/17z, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 21/17z, 04.05.2017, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 94/16s, 27.02.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 158/16s, 27.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 113/16f, 05.08.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 878
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1313a
- ABGB § 1315
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