Darf die Prämie nur steigen und niemals sinken?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: AGB-Klausel eines Anbieters von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen, die eine Preiserhöhung bei einer erheblichen Veränderung des VPI oder der Mehrwertsteuer vorsah.OGH 8 Ob 145/24t, 28.03.2025
- Hier: Vertragsklausel in der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung mit Prämienanpassung und Selbstbeteiligung, wonach die erstmalige Einstufung abhängig von der Prämienstufe in der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt und die Prämie nach einem Bonus-Malus System (Versicherungsleistungen innerhalb des Beobachtungszeitraums, die 50% der Jahresprämie übersteigen, führen zu einer Rückstufung um 3 Stufen und Prämienerhöhung bis zur niedrigsten Kaskostufe, Schadensfreiheit um Vorstufung um 1 Stufe bis zur höchsten Kaskostufe) errechnet wird, ist zulässig, insbesondere weil Berechnungsmethode nachvollziehbar ist.OGH 7 Ob 216/05y, 19.10.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119513 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 145/24t, 28.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die in den Bedingungen festgelegte Ausschlussfrist bleibt kurz und wird nicht auf die längere gesetzliche Verjährungsfrist verlängert. Ob eine solche Frist gilt, wird stattdessen daran gemessen, ob die Klausel inhaltlich angemessen, wirksam einbezogen und klar verständlich ist.
Sie müssen alles Zweckdienliche tun, um den Hergang aufzuklären, und zwar auch dann, wenn Ihnen das selbst schadet. Die Versicherung soll dadurch sachgerecht über den Fall entscheiden können. Stellen Sie das Ereignis in einem wesentlichen Punkt unrichtig dar, verletzen Sie damit Ihre Aufklärungspflicht.