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Wann greift der Einwand erheblicher Bedenken gegen das Urteil?

betrifft Angeklagte, Verteidiger
Dieser Einwand greift erst dann, wenn aktenkundige Beweisergebnisse vorliegen, die nach allgemein menschlicher Erfahrung gravierende Bedenken gegen die Richtigkeit der bekämpften Urteilsannahmen wecken. Eine darüber hinausgehende Auseinandersetzung mit der Überzeugungskraft der Beweise, wie sie die Berufung wegen Schuld im Einzelrichterverfahren erlaubt, wird dadurch nicht eröffnet.

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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (88 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Der formelle Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5a StPO greift seinem Wesen nach erst dann, wenn aktenkundige Beweisergebnisse vorliegen, die nach allgemein menschlicher Erfahrung gravierende Bedenken gegen die Richtigkeit der bekämpften Urteilsannahmen aufkommen lassen. Eine über die Prüfung erheblicher Bedenken hinausgehende Auseinandersetzung mit der Überzeugungskraft von Beweisergebnissen - wie sie die Berufung wegen Schuld des Einzelrichterverfahrens einräumt - wird dadurch nicht eröffnet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 88.

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