Darf ich als Witwe im Haus bleiben, wenn geteilt werden soll?
günstig für Witwe betrifft Witwe, Erben, Miteigentümer
Das gesetzliche Recht der Witwe, die Ehewohnung im bisherigen Umfang weiter zu benützen, kann dazu führen, dass die Teilung der Liegenschaft gerade jetzt nicht verlangt werden kann. Ob eine solche Unzeit vorliegt, hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Das aus dem gesetzlichen Vorausvermächtnis erfließende Recht der erblasserischen Witwe, die Ehewohnung im bisherigen Umfang weiterzubenutzen, kann nach den Umständen des zu beurteilenden Falles das einer Teilung der Liegenschaft entgegenstehende Hindernis der Unzeit verwirklichen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teilungshindernis für Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB verneint.OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024
- Das Vorausvermächtnis steht aber einer Zivilteilungsklage nicht per se entgegen, weswegen der Beklagte darlegen muss, warum die Liegenschaft nicht unter Mitübertragung des Vorausvermächtnisses verwertet werden könnte.OGH 2 Ob 195/23z, 20.02.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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