Wie wird ein Studium ohne Abschnitte beim Unterhalt beurteilt?
betrifft Studierende, unterhaltspflichtige Eltern
Ist ein Studium in Abschnitte gegliedert, können die Regeln der Familienbeihilfe als Orientierung dienen. Fehlt eine solche Gliederung, muss das Gericht den laufenden Studienfortschritt eigenständig beurteilen und dazu die tatsächlich erbrachten Leistungen ansehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 09.04.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Bei in Studienabschnitten gegliederten Studien mag die Regelung des § 2 Abs 1 lit b FLAG weiterhin eine geeignete Orientierungsgrundlage für die Frage, ob das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird, bilden. Fehlt jedoch eine derartige Gliederung in Studienabschnitte, so muss die erforderliche Kontrolle des periodischen Studienfortgangs durch eigenständige Beurteilung der vom Unterhaltswerber erbrachten Leistungen erfolgen. (Hier: Bakkalaureatsstudium.)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Bachelorstudium ist als selbständiges ordentliches Studium zu betrachten, weshalb bei der Beurteilung, ab wann der Antragsteller von seiner Unterhaltspflicht enthoben ist, auf die durchschnittliche Studiendauer des Bachelorstudiums abzustellen ist.OGH 9 Ob 34/16i, 26.01.2017
- Die Studiendauer für das Bachelorstudium und das Masterstudium sind getrennt zu beurteilen.OGH 9 Ob 34/16i, 26.01.2017
- Dass bei einem Bachelorstudium jede ‑ wenn auch allenfalls nur vorübergehende oder geringfügige ‑ Unterschreitung der Durchschnittsstudienleistung automatisch zum Entfall des Unterhaltsanspruchs führen würde, ist aus der Entscheidung 6 Ob 118/14t nicht abzuleiten.OGH 6 Ob 217/15b, 26.11.2015
- Eine starre Differenzierung danach, ob das Studium in Studienabschnitte gegliedert ist, würde zu völlig unsachlichen Ergebnissen führen, beruht die Gliederung eines Studiums in Studienabschnitte einerseits oder in ein (nicht weiter untergliedertes) Bachelor- und Masterstudium andererseits doch teilweise auf völlig zufälligen Umständen, ohne dass dem der Sache nach ein entsprechender Unterschied zugrunde läge.OGH 6 Ob 118/14t, 17.09.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 21.
- OGH 5 Ob 146/23s, 09.04.2024
- OGH 5 Ob 25/19s, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 185/18v, 06.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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