Zum Inhalt springen

Wie wird ein Studium ohne Abschnitte beim Unterhalt beurteilt?

betrifft Studierende, unterhaltspflichtige Eltern
Ist ein Studium in Abschnitte gegliedert, können die Regeln der Familienbeihilfe als Orientierung dienen. Fehlt eine solche Gliederung, muss das Gericht den laufenden Studienfortschritt eigenständig beurteilen und dazu die tatsächlich erbrachten Leistungen ansehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 09.04.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Bei in Studienabschnitten gegliederten Studien mag die Regelung des § 2 Abs 1 lit b FLAG weiterhin eine geeignete Orientierungsgrundlage für die Frage, ob das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird, bilden. Fehlt jedoch eine derartige Gliederung in Studienabschnitte, so muss die erforderliche Kontrolle des periodischen Studienfortgangs durch eigenständige Beurteilung der vom Unterhaltswerber erbrachten Leistungen erfolgen. (Hier: Bakkalaureatsstudium.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 21.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Tatsächlicher Studienfortgang
Familienrecht · Studiendauer und Unterhaltsanspruch
Familienrecht · Unterhalt für studierende Kinder
Familienrecht · Zielstrebiges Studium und Familienbeihilfe
Familienrecht · Ausbildungserfolg beim Kindesunterhalt