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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 31.07.2019 · Fall aus Wien

OGH 5 Ob 25/19s

Worum es ging: Wer muss beweisen, dass der Unterhalt schon bezahlt wurde?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Auch in Verfahren, in denen das Gericht selbst ermittelt, gelten Regeln über Behauptungs- und Beweislast, wenn es um vermögensrechtliche Ansprüche geht und sich die Beteiligten in verschiedenen Rollen gegenüberstehen. Wird Unterhalt für die Vergangenheit verlangt, muss der Unterhaltspflichtige selbst behaupten, dass der Anspruch erloschen ist, etwa weil ein Dritter gezahlt hat.

Ob und wie einem Unterhaltspflichtigen ein erzielbares statt des tatsächlichen Einkommens angerechnet wird, hängt immer vom einzelnen Fall ab. Eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht.

Maßstab ist das Verhalten eines pflichtgetreuen Elternteils. Das Gericht fragt, wie sich ein solcher Elternteil in derselben Lage verhalten hätte.

Der Unterhalt darf nur dann nach einem Einkommen bemessen werden, das Sie gar nicht erzielen, wenn Sie selbst schuld daran sind, dass Sie nicht arbeiten. Ohne dieses Verschulden zählt nur Ihr tatsächliches Einkommen.

Als Unterhaltspflichtiger müssen Sie darlegen, dass und wie Sie nach Kräften zum Unterhalt beigetragen haben. Sind Sie arbeitslos und beim Arbeitsmarktservice nicht als arbeitssuchend gemeldet, wird für diese Zeit ein erzielbares Einkommen angenommen. Der Unterhalt wird dann von diesem gedachten Betrag berechnet.

Ja. Kann Ihnen zugemutet werden, mehr zu verdienen, als Sie tatsächlich verdienen, wird der Unterhalt nach diesem möglichen Einkommen bemessen. Das gilt nicht nur, wenn Sie nicht arbeiten wollen, sondern auch bei anderen Entscheidungen über Ihre Erwerbstätigkeit.

Wenn Sie auf ein höheres Einkommen verzichten, ohne dass besondere beachtliche Gründe Sie dazu zwingen, darf das nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen. Der Unterhalt wird dann nach dem höheren Einkommen bemessen.

Je umfangreicher Ihre Sorgepflichten sind, desto strenger sind die Anforderungen daran, ein erzielbares Einkommen auch tatsächlich zu erzielen. Gemessen wird das am Maßstab eines pflichtbewussten, rechtschaffenen Familienvaters.

Auch bei selbst verschuldetem Jobverlust darf nicht einfach angenommen werden, dass Ihnen das frühere Einkommen weiterhin zur Verfügung steht. Das Gericht muss feststellen, was Sie mit Ihren tatsächlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt in diesem Zeitraum wirklich verdienen könnten.

Auch ein geschiedener Vater darf seine Lebensverhältnisse nur so ändern, wie es ein pflichtbewusster Familienvater in aufrechter Ehe getan hätte. Führt die Änderung dazu, dass er weniger zahlen kann, ist sie nur in diesem Rahmen zu berücksichtigen.

Sie müssen alle Kräfte einsetzen, um Ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, und Ihre Arbeitskraft so gut wie möglich nützen. Tun Sie das nicht, werden Sie so behandelt, als hätten Sie das Einkommen, das bei zumutbarer Arbeit möglich gewesen wäre.

Ein Studium wird im Allgemeinen dann ernsthaft und zielstrebig betrieben, wenn jene Voraussetzungen erfüllt sind, die auch für die Familienbeihilfe gelten. Diese Vorgaben dienen als Maßstab.

Ob sich der Zeitpunkt, ab dem sich Ihr Kind selbst erhalten muss, wegen eines Studiums nach hinten verschiebt, richtet sich nicht nach seinem Alter, sondern nach der durchschnittlichen Dauer dieses Studiums. Um diese Zeitspanne verschiebt sich der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit. Auch in dieser Zeit besteht der Anspruch aber nur, wenn das Kind ernsthaft und zielstrebig studiert.

Ob ein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird, beurteilt sich allein nach dem tatsächlichen Studienfortschritt, also rückblickend. Ob es möglich oder wahrscheinlich ist, dass das Kind noch rechtzeitig fertig wird, spielt keine Rolle.

Ob Sie auf ein höheres Einkommen angespannt werden, richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Maßstab ist, wie ein pflichtbewusster Elternteil in Ihrer Lage seine Arbeitskraft und sein Vermögen vernünftigerweise einsetzen würde.

Der Elternteil, der das Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel schon durch die Betreuung. Der andere Elternteil leistet dazu den Geldbetrag, der zusammen mit der Betreuung den gesamten Bedarf des Kindes deckt. Weniger Kontakt mit dem Kind führt deshalb nicht zu einem höheren Prozentsatz.

Ist ein Studium in Abschnitte gegliedert, können die Regeln der Familienbeihilfe als Orientierung dienen. Fehlt eine solche Gliederung, muss das Gericht den laufenden Studienfortschritt eigenständig beurteilen und dazu die tatsächlich erbrachten Leistungen ansehen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 231 AußStrG § 62 AußStrG § 63

Entscheidungstext

42 Absätze, 15.401 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

31.07.2019

Geschäftszahl

5Ob25/19s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Pflegschaftssache 1. der mj S*, geboren am * 2005, 2. der mj H*, geboren am * 2006, über den Revisionsrekurs der Mutter B*, vertreten durch Dr. Christoph Naske, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 5. Juni 2018, GZ 45 R 139/18a-54, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 28. Februar 2018, GZ 80 Pu 14/16f-40, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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