Darf ich austreten, weil ich mein gesundes Kleinkind betreuen muss?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch die familiäre Beistandspflicht gegenüber einem gesunden Kind, das noch die Volksschule besucht, erfordert normalerweise eine Betreuung des Kindes im Sinne des § 14 Abs 2 Z 2 AVRAG, die mit einer Vollzeitbeschäftigung des betreuenden Elternteils häufig nicht so leicht in Einklang gebracht werden kann.OGH 9 ObA 102/18t, 17.12.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121020 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 102/18t, 17.12.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 126/18x, 17.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Gefahr für Ihre Gesundheit muss von der Dienstleistung selbst ausgehen. Aufregung wegen Streitigkeiten im Betrieb, Belastungen aus dem privaten Umfeld oder Arbeiten außerhalb des Dienstverhältnisses reichen dafür nicht.
Ein vorzeitiger Austritt wegen Gesundheitsgefährdung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung dauerhaft ist. Sie muss so lange andauern, dass Ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Eine nur vorübergehende Beeinträchtigung genügt nicht.