Ist eine Empfangsbestätigung eine Vertragsklausel?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teil eines Informationsblattes einer Fluglinie, das nicht Bestandteil des Buchungsvorgangs und damit des abgeschlossenen Vertrags ist.OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026
- Hier: Formblätter über Konditionen, zu denen ein Unternehmer einen Vertrag abschließen will, regeln den zukünftigen Vertragsinhalt und sind daher einer Kontrolle nach § 28 KSchG zugänglich (AGB einer Bank – Verbandsprozess).OGH 9 Ob 19/20i, 29.09.2020
- Die Frage der Anwendbarkeit von § 6 Abs 1 Z 11 KSchG auf eine Klausel stellt sich nicht, wenn damit keine die Beweislast verschiebende Tatsachenbestätigung vorliegt.OGH 6 Ob 24/11i, 11.09.2012
- Hier: Die in den „Gesprächsnotizen“ des beklagten Wertpapierdienstleisters enthaltenen Tatsachenbestätigungen (insbesondere im Zusammenhang mit der Beratung und Belehrung über Risiken oder dem Kunden nach dem Gesetz zustehende Rechte).OGH 1 Ob 46/10m, 06.07.2010
- In Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern.OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
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- Es besteht kein Hindernis, § 6 Abs 1 Z 11 KSchG analog anzuwenden, wenn zwar keine formelle Beweislastvereinbarung getroffen wird, der Konsument aber eine Wissenserklärung abgibt, die zumindest im Ergebnis den Wirkungen einer entsprechenden Vereinbarung nahe kommen kann: Bestätigt der Konsument (hier ein Leasingnehmer), die Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgehandelt, geprüft und angenommen zu haben, handelt es sich dabei um eine Mitteilung rechtlicher Tatsachen („Wissenserklärung") mit der Folge, dass der Leasingnehmer den Gegenbeweis antreten müsste.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Bezüglich Tatsachenbestätigungen in Vertragsformularen zum Abschluss eines Schuldverhältnisses (hier: AGB für Ankauf- und Barkredite - Klauseln 25, 27, 28, 34 und 40) vergleiche RS0121955 .OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 12.
- OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 48/25m, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 69/23g, 28.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 19/20i, 29.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 47/18z, 10.04.2018, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 113/17z, 30.08.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
- KSchG § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.