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Ist eine Empfangsbestätigung eine Vertragsklausel?

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Wenn Sie nur bestätigen, die Ware vollständig erhalten zu haben, wird damit nichts vereinbart. Sie geben keine Erklärung ab, die den Vertrag gestaltet, sondern schaffen nur ein Beweismittel, das das Gericht frei würdigt. Eine solche Bestätigung verschiebt die Beweislast nicht zu Ihren Lasten und unterliegt daher nicht der Klauselkontrolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Der Unterlassungsanspruch des § 28 Abs 1 KSchG richtet sich gegen gesetzwidrige Vertragsbestimmungen. Eine Vertragsbestimmung liegt aber nicht vor, wenn der Kunde lediglich bestätigt, die Ware vollständig erhalten zu haben. Es wird zwischen den Parteien nichts geregelt, der Kunde gibt keine Willenserklärung ab, die den Vertrag gestaltet. Durch seine Bestätigung wird lediglich ein Beweismittel geschaffen, das der richterlichen Beweiswürdigung im Individualverfahren unterliegt. Das Gesetz selbst untersagt im § 6 Abs 1 Z 11 KSchG nur für den Verbraucher nachteilige Vereinbarungen über die Beweislast während durch eine Wissenserklärung die Beweislastverteilung nicht vertraglich abgeändert wird. Die Wissenserklärung sagt lediglich aus, wovon der Erklärende im Zeitpunkt der Erklärung ausgegangen ist. Dies im Übrigen auch nur dann, wenn der Erklärende die Erklärung bewusst abgegeben und nicht nur eine ungelesene Urkunde unterfertigte. Die Klausel „Vollständig erhalten:" unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 28 Abs 1 KSchG und stellt keine Beweislastverschiebung zu Lasten des Verbrauchers im Sinne des § 6 Abs 2 Z 11 KSchG dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Tatsachenbestätigungen in Formularen

In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

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