Bin ich an eine unterschriebene Bestätigung im Formular gebunden?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsverfahren. Klausel, wonach der Mietgegenstand der Ausstattungskategorie A entspricht, als zulässig beurteilt.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Hier: Klausel in AGB eines Fitnessstudios (Klausel 3).OGH 6 Ob 44/22x, 09.12.2022
- Hier: Klausel in (der Klauselkontrolle unterliegendem) Datenschutzhinweis einer Versicherung (Klausel 1); Verbandsprozess.OGH 7 Ob 112/22d, 23.11.2022
- Hier: Tatsachenbestätigung, die in einem Vertragsformular zum Abschluss eines Schuldverhältnisses (Bausparvertrag) enthalten ist (Klausel 1).OGH 8 Ob 125/21x, 25.01.2022
- Hier: Die Klausel einer Bank, „Die Informationen über Entgelte und Zinssätze […] habe ich erhalten und werden diese und die darin genannten Entgelte hiermit vereinbart.“ verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 11 KSchG.OGH 9 Ob 19/20i, 29.09.2020
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- Hier: Klausel, mit der der Interzedent bestätigt, dass er von der Bank umfassend über die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers aufgeklärt wurde.OGH 1 Ob 57/20v, 28.04.2020
- Solche Klauseln sind unbedenklich, wenn entweder den Verbraucher ohnehin die Beweislast für den bestätigten Umstand trifft oder es sich gar nicht um eine Tatsachenerklärung handelt.OGH 4 Ob 184/18i, 20.12.2018
- Hier: „Bezug nehmend auf das von mir angebahnte, in den Geschäftsräumen der Firma K***** eU geführte Gespräch …“ als Bestätigung der Anbahnung des Geschäfts durch den Kunden (Klausel 1) und „Einen Durchschlag dieser meiner Beitrittserklärung habe ich erhalten“ als Bestätigung der Kenntnisnahmemöglichkeit (Klausel 12).OGH 7 Ob 217/16m, 26.04.2017
- Die Frage der Anwendbarkeit von § 6 Abs 1 Z 11 KSchG auf eine Klausel stellt sich nicht, wenn damit keine die Beweislast verschiebende Tatsachenbestätigung vorliegt.OGH 6 Ob 24/11i, 11.09.2012
- § 6 Abs 1 Z 11 KSchG ist analog anzuwenden, wenn zwar keine formelle Beweislastvereinbarung getroffen wird, der Konsument aber eine Wissenserklärung abgibt, die zumindest im Ergebnis den Wirkungen einer entsprechenden Vereinbarung nahekommen kann. Immer aber ist zu fordern, dass durch eine in AGB enthaltene Tatsachenbestätigung eine Erschwerung der Beweissituation für den Konsumenten denkbar ist.OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
- Die Klausel „Der Leasinggegenstand und der Lieferant werden vom Leasingnehmer selbst ausgewählt." ist zulässig.OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Die Klausel „Dem Leasingnehmer sind die Verkaufs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen des Lieferanten bekannt, und hat er diese angenommen." (Klausel 6) in AGB für Finanzierungsleasingverträge verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 11 KSchG.OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Hier: Bestätigung im Finanzierungsleasingvertrag.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Hier: Unzulässige Tatsachenbestätigungen in AGB für Ankauf- und Barkredite (Klauseln 25, 27, 28, 34 und 40).OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
- So bereits 9 Ob 15/05d und 7 Ob 78/06f.OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 21.
- OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 215/22v, 28.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 94/22x, 27.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 44/22x, 09.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 112/22d, 23.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 117/21y, 24.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 125/21x, 25.01.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 19/20i, 29.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 113/17z, 30.08.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 228/16x, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.
Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.