Darf ich sofort zum Gericht oder zuerst zur Behörde?
betrifft Antragsteller, Grundeigentümer, Kläger, Betroffene
Sieht das Gesetz zwingend ein vorgeschaltetes Verfahren bei der Behörde vor, dürfen Sie das Gericht erst danach anrufen. Bringen Sie Ihren Antrag früher ein, wird er zurückgewiesen, weil der Rechtsweg nicht offensteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Sieht eine gesetzliche Regelung ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, also eine sukzessive Kompetenz zwingend vor und wird das Gericht schon vor Einleitung oder Abschluss des Verwaltungsverfahrens angerufen, dann ist die Unzulässigkeit des Rechtswegs die Folge. Ein dennoch gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Seit der Geltung des mit 1. 4. 2009 in Kraft getretenen § 25 Abs 1 Z 8a HeizKG durch die WRN 2009 BGBl I 2009/25 ist die materiell‑rechtlich schon immer geschuldete Verpflichtung zur Legung einer inhaltlich richtigen Abrechnung (§§ 17 bis 20, § 22 HeizKG) im Verfahren außer Streitsachen durchzusetzen.OGH 5 Ob 109/14m, 23.10.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122665 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 13.
- OGH 5 Ob 58/21x, 20.04.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 39/18y, 10.04.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 174/17t, 24.10.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 6/17v, 27.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 82/16v, 11.07.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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