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Darf ich sofort zum Gericht oder zuerst zur Behörde?

betrifft Antragsteller, Grundeigentümer, Kläger, Betroffene
Sieht das Gesetz zwingend ein vorgeschaltetes Verfahren bei der Behörde vor, dürfen Sie das Gericht erst danach anrufen. Bringen Sie Ihren Antrag früher ein, wird er zurückgewiesen, weil der Rechtsweg nicht offensteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Sieht eine gesetzliche Regelung ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, also eine sukzessive Kompetenz zwingend vor und wird das Gericht schon vor Einleitung oder Abschluss des Verwaltungsverfahrens angerufen, dann ist die Unzulässigkeit des Rechtswegs die Folge. Ein dennoch gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122665 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 13.

Im Gesetz

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