Wie wird eine ÖNORM im Vertrag verstanden?
betrifft Bauherren, Bauunternehmer, Auftraggeber, Auftragnehmer
ÖNORMEN werden nach ihrem Wortlaut ausgelegt. Umstände außerhalb des Textes bleiben dabei außer Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
ÖNORMEN sind objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut, das heißt unter Verzicht auf außerhalb des Textes liegende Umstände, gemäß § 914 ABGB auszulegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Anwendbarkeit und Auslegung der „Werkvertragsnorm“ ÖNORM B 2110 (idF 2013).OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025
- Sie sind so zu verstehen, wie sie sich einem durchschnittlichen Angehörigen des angesprochenen Adressatenkreises erschließen; im Zweifel bildet die Übung des redlichen Verkehrs einen wichtigen Auslegungsbehelf.OGH 9 Ob 19/15g, 28.05.2015
- Hier: Punkt 5.47.1.3 der ÖNorm B 2110 idF 1.3.2000.OGH 3 Ob 211/07m, 19.12.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 43/23h, 28.06.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 214/16a, 26.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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