Darf ein Miteigentümer die bisherige Nutzung einfach ändern?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Erben
Nein. Ändert ein Miteigentümer die bisherigen Benützungsverhältnisse eigenmächtig, greift er rechtswidrig in die Rechte der anderen ein; diese können dagegen vorgehen, unter Umständen mit Räumungsklage. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die bisherige Nutzung vereinbart, gerichtlich geregelt oder bloß tatsächlich eingespielt war.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2008)
Nur die eigenmächtige Veränderung der bisherigen Benützungsverhältnisse durch einzelne Miteigentümer stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Anteilsrechte der anderen dar, welcher diese allenfalls zur Räumungsklage berechtigt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ohne Beanspruchung eines konkreten Gebrauchs durch den klagenden Miteigentümer liegt keine titellose Benützung durch die anderen Miteigentümer vor.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer Veränderung ist die Ausübung des Mitbesitzes.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die bisherige Benützung der gemeinschaftlichen Sache auf einer vereinbarten oder richterlichen Benützungsregelung oder einer bloß faktischen Gebrauchsordnung beruht. Es kann daher ein Miteigentümer auch ohne Vorliegen einer Benützungsregelung gegen die Verletzung der bisherigen Gebrauchsordnung vorgehen.OGH 10 Ob 53/08d, 10.06.2008
- Die eigenmächtige Veränderung der bisherigen Benützungsverhältnisse durch einzelne Miteigentümer stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Anteilsrechte der anderen dar.OGH 10 Ob 53/08d, 10.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 162/20g, 20.10.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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