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Wann gilt eine Marke als ernsthaft benutzt?

betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie ihrer eigentlichen Aufgabe entsprechend verwendet wird, nämlich um für die Waren oder Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern. Rein symbolische Verwendungen, die nur den Bestand der Marke sichern sollen, genügen nicht. Beurteilt wird das anhand aller Umstände, etwa der Art der Waren, der Merkmale des Marktes sowie des Umfangs und der Häufigkeit der Verwendung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.09.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion - die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren - benutzt wird, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, unter Ausschluss symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen. Die Frage, ob die Benutzung ernsthaft ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu prüfen, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird; dazu gehören insbesondere Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Genannte Normen

MSchG §10; MSchG §33a Abs1

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