Haftet die Firma, wenn mich der Geschäftsführer sexuell belästigt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: "Seniorchef".OGH 9 ObA 19/21s, 29.04.2021
- Hier: De facto‑Geschäftsleiter einer KG (siehe hiezu nunmehr RS0127723).OGH 9 ObA 118/11k, 21.12.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 19/21s, 29.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 66/20a, 29.09.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GlBG §6 Abs1 Z1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wer als Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen vertritt, gilt für den Kündigungsschutz der Betriebsverfassung nicht als Arbeitnehmer. Eine Kündigungs- oder Entlassungsanfechtung nach diesen Regeln steht ihm daher nicht offen. Dasselbe gilt für leitende Angestellte mit maßgebendem Einfluss.
Nur die des Betriebsinhabers oder bei Firmen des vertretungsbefugten Organs, also dessen, der für das ganze Unternehmen verantwortlich ist und Abhilfe schaffen kann. Gleichgestellt sind Personen, die wirklich selbständig Arbeitgeberfunktionen ausüben. Ein Leiter einer von vielen Filialen zählt in der Regel nicht dazu.