Zum Inhalt springen

Haftet die Firma, wenn mich der Geschäftsführer sexuell belästigt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschäftsführer
Ja. Belästigt Sie das Vertretungsorgan einer juristischen Person sexuell, etwa der Geschäftsführer einer GmbH, muss die Gesellschaft selbst dafür einstehen. Das gilt auch für Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, etwa einen „Seniorchef“.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die juristische Person hat für die sexuelle Belästigung durch ihr Vertretungsorgan (hier: Geschäftsführer einer GmbH) gemäß § 6 Abs 1 Z 1 GlBG einzustehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

GlBG §6 Abs1 Z1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsanfechtung durch Geschäftsführer

Nein. Wer als Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen vertritt, gilt für den Kündigungsschutz der Betriebsverfassung nicht als Arbeitnehmer. Eine Kündigungs- oder Entlassungsanfechtung nach diesen Regeln steht ihm daher nicht offen. Dasselbe gilt für leitende Angestellte mit maßgebendem Einfluss.

günstig für Arbeitgeber Wer als Dienstgeber gilt

Nur die des Betriebsinhabers oder bei Firmen des vertretungsbefugten Organs, also dessen, der für das ganze Unternehmen verantwortlich ist und Abhilfe schaffen kann. Gleichgestellt sind Personen, die wirklich selbständig Arbeitgeberfunktionen ausüben. Ein Leiter einer von vielen Filialen zählt in der Regel nicht dazu.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Haftung des Betriebs für sexuelle Belästigung
Gesellschaftsrecht · Haftung der GmbH für den Geschäftsführer
Arbeitsrecht · Haftung bei sexueller Belästigung im Betrieb
Gesellschaftsrecht · Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Haftung des Geschäftsführers gegenüber Gläubigern