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Haftet die Firma für Belästigung durch den Seniorchef?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer
Ja. Ein Unternehmen haftet als Arbeitgeber für eine sexuelle Belästigung auch dann, wenn der Belästiger kein förmlicher Geschäftsführer ist, aber durch seine Stellung und seine Befugnisse gegenüber den Beschäftigten wie ein Unternehmer auftreten kann. Die Belästigung muss mit dieser Stellung in einem inneren Zusammenhang stehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Eine juristische Person oder Personengesellschaft haftet als Arbeitgeber für eine sexuelle Belästigung iSd § 6 Abs 1 Z 1 GlBG auch dann, wenn der Belästiger kraft seiner Befugnisse und seiner Stellung gegenüber den anderen Dienstnehmern als zur selbständigen Geschäftsführung berufener Stellvertreter anzusehen ist, wenn er also zur selbständigen Ausübung von Unternehmer‑ und insbesondere Arbeitgeberfunktion berechtigt ist (vgl RIS‑Justiz RS0029091)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

GlBG §6 Abs1 Z1; GlBG §12 Abs11

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Eigenes Verschulden beim Unfallregress

Der Dienstgeber muss dem Sozialversicherungsträger nur dann Ersatz leisten, wenn er den Arbeitsunfall selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für schweres Verschulden anderer Personen haftet er in diesem Zusammenhang nicht.

günstig für Arbeitgeber Haftungsausschluss des Dienstgebers

Für Verletzungen aus einem Arbeitsunfall haftet Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Gehilfen und als Halter eines Fahrzeugs. Ausgeschlossen ist auch das Schmerzengeld naher Angehöriger für den Schock nach einem tödlichen Arbeitsunfall.

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