Was gilt, wenn erst mehrere Ursachen zusammen meinen Schaden verursachten?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Arbeitnehmer, Versicherungen
Dann spricht man von summierten Einwirkungen. Gemeint ist der Fall, dass keines der Ereignisse für sich allein den Schaden herbeigeführt hätte, sondern nur ihr Zusammenwirken.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2008)
Können mehrere Ereignisse (Ursachen) für sich genommen den Schaden nicht allein, sondern nur durch ihr Zusammenwirken herbeiführen, spricht man von summierten Einwirkungen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Summierte Einwirkungen aus Mobbing/Bossing und einem (von der Geschädigten selbst zu tragenden) Zufall iSd § 1311 ABGB.OGH 1 Ob 126/21t, 12.10.2021
- Hier: Ansprüche nach OrgHG.OGH 9 ObA 105/20m, 28.09.2021
- Hier: Treppenlift wegen unfallsbedingter und altersbedingter Leidenszustände medizinisch indiziert.OGH 2 Ob 48/14v, 25.06.2014
- Hier keine summierten Einwirkungen.OGH 3 Ob 228/12v, 20.02.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123611 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 11.
- OGH 5 Ob 174/24k, 23.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 210/23k, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 99/20x, 22.10.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 126/21t, 12.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 105/20m, 28.09.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1304
- ABGB § 1311
Verwandte Fragen
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