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Muss ich im Strafverfahren die Aktenseite genau angeben?

betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Verteidiger
Ja. Wer eine Nichtigkeitsbeschwerde auf einen Vorgang in der Verhandlung stützt, muss bei umfangreichem Aktenmaterial die genaue Fundstelle nennen, etwa die Seite, auf der der Antrag oder der Widerspruch steht. Vage Hinweise auf „die Unterlagen“ genügen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (154 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Bei umfangreichem Aktenmaterial bedarf es zu prozessförmiger Ausführung einer Verfahrensrüge der genauen Angabe der Fundstelle des kritisierten Vorgangs beziehungsweise von Antragstellung oder Widerspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 154.

Im Gesetz

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