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Bekomme ich Schadenersatz für zu hohe Rücklagenbeiträge?

günstig für Hausverwalter betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter
Nur unter besonderen Voraussetzungen. Die Belastung mit Beiträgen zur Rücklage ist ein reiner Geldschaden. Dafür haftet ein anderer nur, wenn sich die Rechtswidrigkeit aus einer verletzten Vertragspflicht, aus einem Eingriff in absolute Rechte oder aus der Übertretung eines Schutzgesetzes ergibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 24.01.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Der finanzielle Nachteil eines Wohnungseigentümers durch die Belastung mit Rücklagenbeiträgen ist reiner Vermögensschaden, dessen Verursachung einen anderen nur dann ersatzpflichtig machte, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Schädigung aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, aus der Verletzung absoluter Rechte oder aus der Übertretung von Schutzgesetzen ableiten ließe.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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